Sie gründen die Genossenschaft

Foto: Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen

Sie laden zur Gründungsversammlung ein, gründen die Genossenschaft und bringen die Prüfung sowie die Eintragung auf den Weg.

Es gibt zwei Wege der Gründung. Sie gründen mit einer kleinen Gruppe und gehen und damit langen Grundsatzdiskussionen aus dem Weg. Oder Sie bereiten die Gründung der Energiegenossenschaft öffentlich vor, infomieren über die Presse, auf der Homepage, mit Informationsveranstaltungen. Das hat Vorteile.  Sie wecken das öffentliche Interesse an der Genossenschaft, machen potentielle Kooperationspartner auf sich aufmerksam und gewinnen früh Aktive.

Vision, Ziele und Design – die Corporate Identity

Jetzt sollten auch Name und Logo feststehen. Einige Genossenschaften entwickeln gezielt eine Corporate Identity mit Leitbild und einheitlichem Erscheinungsbild. Im Leitbild machen Sie Aussagen zum Kernauftrag, Ihren grundlegenden Zielen, dem Selbstverständnis und den Werten, die Ihr Handeln leiten.

Die Energiegenossenschaft Starkenburg hat ihr Leitbild in Aussagen zu Grundsätzen, Zielen, Beteiligung und Kooperation gegliedert. Hier ein Auszug.

„Ziele
Die Energiegenossenschaft Starkenburg (ES) orientiert sich an dem langfristigen Ziel, die Region Starkenburg zu einer „100% regenerativen Energieregion" zu entwickeln. Das Betätigungsfeld der ES sind alle Formen der Erzeugung regenerativer Energien sowie deren klimaverträgliche Nutzung. Weitere Schwerpunkte sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung.

Beteiligung
Die Energiegenossenschaft Starkenburg sieht sich dem Prinzip der regionalen Wertschöpfung und der Unterstützung kleinräumiger Wirtschaftskreisläufe verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist die ES bestrebt, eine maximale Beteiligung der Bürger in unmittelbarer Projektnähe zu erreichen. Dabei sollte das lokale Umfeld von den finanziellen Vorteilen der Projekte den größtmöglichen Nutzen haben."

Zur Identität gehört auch ein prägnantes Motto, das Ihre Grundidee oder das zentrale Nutzen-Versprechen kommuniziert:

  1. „Energie für die Region" – Energiegenossenschaft Odenwald
  2. „Bürger machen Energie" – Netzwerk Energiewende jetzt

Sie führen die Gründungsversammlung durch, wenn Sie eine vorab geprüfte Satzung haben, einen ausgearbeiteten Businessplan sowie ein potenzielles Projekt. Damit kann die Genossenschaft als in Gründung (i.G.) nach außen auftreten.

Weitere Informationen zur Gründungsversammlung, dem Einreichen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung beim Registergericht finden Sie in der Gründungsbroschüre.

Checkliste zur Gründungsprüfung
Bei den meisten Verbänden bekommen Sie Unterlagen zur Vorbereitung der Gründungsprüfung.

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