03. März 2010

Ausbau gefährdet – oder zusätzlicher Schub für die Gründungswelle?

Die Bundesregierung will die Solarvergütung um 16 Prozent kürzen. Gefährdet das die Gründung von Energiegenossenschaften?

Um 16 Prozent will die Bundesregierung zum 1. Juli diesen Jahres die Einspeisevergütung für Solarstrom kürzen. Zusammen mit der jährlichen Senkung um 9 Prozent, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist, wäre das 25 Prozent weniger Förderung.

Energiegenossenschaftsexperte Burghard Flieger lehnt diese zusätzliche Reduzierung der Förderung vehement ab. „Für viele Energieprojekte, vor allem wenn die Rendite im Vordergrund steht, bedeutet sie das Aus.“ Auf den ersten Blick seien die Wirkungen bei den meisten Energiegenossenschaften sogar negativer als bei Photovoltaikprojekten, die rein investorientiert sind. Schließlich erscheinen sie schon heute vordergründig nicht so gewinnträchtig wegen der stärkeren Bürgerbeteiligung, weil sie sich auf kleine und mittlere Anlagen ausrichten und lokale Wirtschaftskreisläufe berücksichtigen. „Insofern müssten genossenschaftliche Ansätze bzw. konsequente Ansätze lokaler Bürgerbeteiligung eine stärkere Förderung erfahren als investororientierte.“

Voraussichtlich kommt laut Burghard Flieger jedoch der Vorteil von Genossenschaften verstärkt zum Tragen. „Es gibt hier ehrenamtliches Engagement, viele Personen und Organisationen unterstützen die gemeinsame Sache und wollen neben der Rendite vor allem die ökologische Stromerzeugung auf den Weg bringen. Damit lässt sich sicherlich ein Teil der Kürzungen ausgleichen.“ Entscheidend sei dabei, ob ein wesentlicher Teil der wegfallenden Förderung durch niedrigere Kosten der Solaranlagen relativiert werden kann.

 

Ausbau gefährdet?

Das Bundesumweltministerium begründet die Kürzungspläne mit einer „Überförderung“. 2009 seien die Systempreise (Modulpreise plus Installationskosten) um etwa 30 Prozent gesunken, 2010 werden weitere Preissenkungen von 10-15 Prozent prognostiziert.

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält jedoch nichts von den Plänen der Regierung. Mehr als zwei Drittel aller Deutschen lehnen es laut einer Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de ab, den Solarstrom künftig weniger zu fördern. Mehr als die Hälfte der Befragten fordern mehr Solarstrom.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die geplanten Kürzungen für „völlig überzogen“. Sie bedrohten „die deutsche Solarindustrie in ihren Grundfesten und damit den Aufbruch ins Regenerativzeitalter“ Der Staat müsse für verlässliche Förderbedingungen sorgen, statt Verunsicherung zu schüren.

„Nur wenn wir jetzt vorsorgen und in die Erneuerbaren Energien investieren, können wir dauerhaft eine bezahlbare und klimaschonende Energieversorgung gewährleisten“, argumentiert Nina Scheer, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün.Für den Bundesverband der „grünen Wirtschaft“ ist das Argument der „Überförderung“ und die nicht stichhaltig: Atom- und Kohlenergie seien die wahren Subventionsgräber, „insbesondere die uns mangels Endlager ökonomisch geißelnde ‚Atommüllverwaltung’“

 

Nachhaltige Energiezukunft

2009 sind rund 3.000 MW Solarstromleistung installiert worden, doppelt so viel wie prognostiziert. Laut Bundesumweltministerium hat sich in den letzten beiden Jahren die Solarstromleistung in Deutschland verdoppelt. Nach einer Prognose des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) können die Erneuerbaren Energien 2020 bereits fast die Hälfte des deutschen Strombedarfs decken. Der Anteil des Solarstroms werde rund 7 Prozent betragen.

„Energiegenossenschaften könnten hierzu einen zusätzlichen Beitrag leisten“, so die Einschätzung von Burghard Flieger. In einigen der neuen Förderregelungen stecken dafür besondere Chancen. So wird der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms künftig stärker „belohnt“. Da der genossenschaftliche Ansatz die Mitgliederförderung in den Vordergrund stelle, gelte es zu überprüfen, ob und wie dadurch auch der Eigenverbrauch von Mitgliedern gefördert wird. „Die genossenschaftlichen Geschäftskonzepte sind entsprechend weiter zu entwickeln. Lassen die gesetzlichen Bestimmungen dies zu, wären die Kürzungen für energiegenossenschaftliche Lösungen auf den zweiten Blick vielleicht ein zusätzlicher Schub für die aktuelle Gründungswelle.“

 

Die Pläne der Bundesregierung im Einzelnen.

Die Vergütung sinkt ..

  • für Dachanlagen zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 %.
  •  für Freiflächenanlagen auf Gewerbeland um 15 Prozent.
  • für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen ( z. B.  ehemalige
    Industriegebiete, Militärflächen) um 11 Prozent.
  • Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen künftig nicht mehr gefördert werden
  • Dafür werden Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken zugelassen.

 

 

 

 

 

 

 

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