28. Oktober 2018

Energiegenossenschaften und Kirchengemeinden – Kooperation mit Zukunft?

Enorme Potenziale zur Energieeinsparung und zur CO2-Minderung schlummern auf und in kirchliche Gebäuden. Hier bietet sich eine Partnerschaft mit einer Bürgerenergiegenossenschaft an. Doch es gibt Hürden.

 

Foto: Dietmar von Blittersdorff / Netzwerk Energiewende Jetzt e.V.

Können Kirchengemeinden und Energiegenossenschaften voneinander profitieren? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung  am 18. Oktober im saarländischen Riegelsberg. Veranstalter waren das Bistum Trier, das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz und das Netzwerk Energiewende Jetzt. Hintergrund des Treffens von Kirchengemeinden und Energiegenossenschaften aus dem Saarland und Rhein-land-Pfalz sind die zum Teil ehrgeizigen Klimaschutzziele vieler katholischer Bistümer und evangelischer Landeskirchen. „Diese sind nur dann glaubwürdig, wenn sie auch umgesetzt werden“, so Dietmar von Blittersdorff vom Netzwerk Energiewende Jetzt.

Photovoltaik spielt eine zentrale Rolle

Noch schlummern in und auf kirchlichen Gebäuden enorme Potenziale zur Energieeinsparung und zur CO2-Minderung. Dabei spiele Photovoltaik eine zentrale Rolle, erläuterte Charlotte Kleinwächter, Klimamanagerin des Bistums Trier. Oft haben jedoch Kirchengemeinden weder Zeit noch Fachpersonal, um solche Energieprojekte selbst umzusetzen. Hier bietet sich die Partnerschaft mit einer Bürgerenergiegenossenschaft an, die wie Kirchengemeinden lokal und regional verankert ist. Bürgerenergiegenossenschaften bauen und betreiben Photovoltaikanlagen, sind Wärmelieferanten, betreiben Elektromobilität und sind Vermarkter ihres Stroms. „Energiegenossenschaften haben das Knowhow und das Kapital, um Kirchengemeinden bei der Realisierung ihrer Klimaschutzprojekte zu unterstützen“, ist Dr. Verena Ruppert, Geschäftsführerin des Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz überzeugt. Im Landesnetzwerk sind 21 rheinland-pfälzische Energiegenossenschaften zusammengeschlossen. Insgesamt haben die Genossenschaften in Rheinland-Pfalz Erneuerbare-Energie-Anlagen mit einem Investitionsvolumen von knapp 50 Millionen Euro aus dem Kapital ihrer Mitglieder gebaut.

So wie Energiegenossenschaften strukturiert sind und wirtschaften, müssten sie Kirchengemeinden sympathisch sein, so Dietmar von Blittersdorff in seinem Eingangsreferat. Denn sie stehen für Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung, Demokratie und vor al-lem für gemeinschaftliche Selbsthilfe. Zudem schätzten auch immer mehr Kommunen die Zusammenarbeit mit Energiegenossenschaften. Dies belegte eindrücklich Karl-Werner Götzinger, Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Köllertal eG. Die Energiegenossenschaft wurde 2015 von 15 engagierten Bürger/innen gegründet. „Wir müssen aktiv werden, wenn wir die Welt für unsere Kinder retten wollen“, war die Überzeugung der Gründungsmitglieder. Werte und konkretes Handeln der Genossenschaft scheint viele zu überzeugen. Heute hat die Genossenschaft bereits 246 Mitglieder. Sechs PV-Dachanlagen mit insgesamt 338 kWp meist auf kommunalen Dächern wurden gebaut und ca. 400 Tonnen CO2 vermieden.

Pachtmodell lohnenswert für Kirchengemeinden

Götzinger erläuterte das PV-Pachtmodell der Genossenschaft, das sich seiner Meinung gut auf kirchliche Dächer anwenden ließe. Für die Kirchengemeinde hieße dieses Modell: Keine Investitionskosten, die Deckelung des Strompreises für 20 Jahre, die Einsparung von CO2 und das Erreichen der selbst gesetzten Klimaschutzziele. Zudem könnten sich die Gemeindemitglieder an der Bürgerenergiegenossenschaft durch Einlagen beteiligen und über die Dividende finanziell profitieren. Viel größer sei die Wirkung nach innen und außen, denn die Gemeinde gehe mit gutem Beispiel voran und setze den Klimaschutz sichtbar um.

Genehmigungsverfahren ist Kompliziert

Was naheliegt, ist dennoch nicht einfach umzusetzen. Denn das Genehmigungsverfahren des Bistums Trier für Baumaßnahmen ist kompliziert und aufwendig. Johannes Minn vom Leitungszentrum Kirchengemeinden des Bistums erläuterte detailliert, welche Stufen des Verfahrens eine Kirchengemeinde durchlaufen muss, wenn sie eine PV-Anlage bauen will, sei es mit einem Solarteur oder einer Energiegenossenschaft.

Das Votum der Energiegenossenschaften in der anschließenden Diskussion war eindeutig. Um Projekte mit Kirchengemeinden des Bistums Trier erfolgreich umzusetzen, bedarf es größerer Transparenz und eines Leitfadens für das Genehmigungsverfahren. Pilotprojekte wären hilfreich, damit Erfahrungen gesammelt und Vertrauen zwischen den Partnern aufgebaut werden können.

Foto und Text: Dietmar von Blittersdorff / Netzwerk Energiewende Jetzt e.V.

 

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