22. Mai 2019

Entfesseln statt bremsen: Europäische Energiewende in Bürgerhand

Die Broschüre „Europa entfesselt“ beschreibt Chancen und Potentiale durch die neue Clean-Energy-Richtlinie der EU.

Die Umstellung auf ein Energiesystem ohne fossile Energieträger ist die zentrale Zukunftsaufgabe. Europa als eine der reichsten Regionen der Welt steht in der Pflicht, an vorderster Stelle für das Klima zu kämpfen. In ganz Europa engagieren sich BürgerInnen, Energie-Gemeinschaften, Städte und Kommunen für eine sozial gerechte europäische Energiewende. Die neue Clear Energy EU-Richtlinie der EU gibt Einzelpersonen, Energiegemeinschaften und und Gemeinden das Recht, selbst Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu handeln. Durch die Richtlinie erhält die Bürgerenergie-Bewegung einen enormen Schub.

So steht es im Vorwort der Broschüre „Europa entfesselt“. In der Broschüre wird die neue EU-Richtlinie mit Beispielen aus ganz Europa erläutert: Welche Rechte gibt sie BürgerInnen? Welche Potentiale birgt sie, um Menschen von Verbrauchern zu Marktteilnehmern zu machen? Wie kann sie in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden?

Das erste Kapitel stellt die wachsende Bürgerenergiebewegung vor. BürgerInnen und Gemeinden in ganz Europa installieren eigene Erneuerbare Energien-Anlagen und Energiespeichersysteme , sind führend bei der Dämmung von Wohnungen und Gebäuden. Bürgerenergie hat das Potenzial, die Energiewende zu beschleunigen, gerechter zu machen und stärker am Gemeinwohl auszurichten.

Rechte für Energie-Gemeinschaften

Dann werden die neuen europäischen Rechte zur Förderung erneuerbarer Energien und ihre Auswirkungen vorgestellt. Für Bürgerenergiegenossenschaften sehr wichtig ist das Recht von Erneuerbare Energie-Gemeinschaften, Erneuerbare Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen (einschließlich Eigenverbrauch) und zu verkaufen. Zudem haben sie das Recht, Zugang zu geeigneten Energiemärkten zu erhalten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun die Entwicklung von Erneuerbare Energie-Gemeinschaften fördern, indem sie entsprechende Regulierungsrahmen ausarbeiten.

Wie geht es weiter?

Nun sind die EU-Mitgliedstaaten nun aufgefordert, die Bestimmungen der Erneuerbare Energien-Richtlinie (EE-RL) in nationales Recht zu überführen, um es an EU-Recht anzugleichen. Dafür gibt es Fristen: Bis Ende 2019 sollen die Mitgliedstaaten ihre „Nationalen Energie- und Klimapläne“ vorgelegt haben. Bis zum 30. Juni 2021 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben (und die Bürgerenergie-Rechte) in nationales Recht umsetzen.

Was heißt das für Deutschland?
Die Forderungen für Deutschland, die BUND und Bündnis Bürgerenergie aufstellen.

  • Eigenverbrauch erleichtern: Keine Abgaben auf Eigenverbrauch aus erneuerbarem Strom (z.B. EEG-Umlage), Gleichstellung von individuellem Eigenverbrauch, gemeinschaftlichen Eigenverbrauch und Mieterstrom.
  • Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften unterstützen: Recht auf Bürgerstromhandel für den Kauf und Verkauf von regional erzeugtem erneuerbarem Strom in der Nachbarschaft, Recht auf Energy Sharing, um Direktlieferungen zwischen Mitgliedern von Erneuerbare Energie-Gemeinschaften zu ermöglichen, Recht auf den Betrieb gemeinschaftlicher Netze für Erneuerbare Energie-Gemeinschaften
  • Ausschreibungen abschaffen: Die unterzeichneten Ausschreibungen für Windenergie in Deutschland zeigen. Sie sind kein geeignetes Mittel zum Ausbau Erneuerbarer Energien.

Hier können Sie die Broschüre downloaden.

 

 

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