21. Juni 2018

EU: Erneuerbaren-Anteil soll bis 2030 auf 32 Prozent steigen– Rechte für Prosumer gestärkt

Bis 2030 sollen in der EU 32 Prozent statt bisher 27 Prozent des Energieverbrauchs durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Prosumer können zukünftig mit PV-Anlagen bis 25 kW abgabenfrei Strom verbrauchen und speichern.

VerhandlerInnen von Rat, Kommission und Europäischem Parlament haben sich im sogenannten „Trilog“ auf einen Kompromiss für die neue Erneuerbare-Energie-Richtlinie geeinigt. Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU 32 Prozent betragen statt wie bisher geplant bei 27 Prozent. Das Europäische Parlament und einige EU-Länder wollten 35 Prozent, Deutschland hatte bei ambitionierteren Zielen gebremst. Kritik an diesem Ergebnis kam von Greenpeace Energy: Der EU-weite Erneuerbaren-Anteil von 32 Prozent im Jahr 2030 ist zu gering, um klimaschädliche fossile Energieträger in der gebotenen Geschwindigkeit zu ersetzen“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy in einer ersten Einschätzung. „Positiv sei immerhin, dass die Ziele bereits 2023 überprüft und eventuell nachjustiert werden sollen. „Würde die Europäische Union dieses zu geringe Ambitionsniveau beibehalten, wäre die Energieversorgung erst im Jahr 2086 dekarbonisiert“, sagte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Positives Ergebnis für Prosumer

Ein weiteres Ergebnis der Verhandlungen sind ein EU-weites Recht für Prosumer: Sie können zukünftig mit PV-Anlagen bis 25 kW abgabenfrei Strom verbrauchen und speichern. Zudem werden sie berechtigt, zu fairen Konditionen mit NachbarInnen Strom zu handeln. In vielen Ländern Europas wird damit der erneuerbare Eigenverbrauch erstmals ermöglicht. Greenpeace EU bewertet das Ergebnis mit „rooftop revolution“. In Deutschland haben Betreiber von Photovoltaikanlagen derzeit ab 10kW Leistung die EEG-Umlage zu entrichten.

Trotz dieses Erfolges der Bürgerenergie ist die Umsetzung des EU-Rechtes noch offen. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) schreibt, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier zwischenzeitlich die Senkung des Schwellenwertes für die Abgabenfreiheut auf 3 kW gefordert hatte. Das BBEn kündigt eine rechtliche Expertise an, die den zwingenden Änderungsbedarf der deutschen Energiegesetzgebung erörtern soll.

 

 

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