22. März 2011

Gebündelte Energie - Grüne Stromerzeuger organisieren sich

 

Grünen Strom dezentral in der Landwirtschaft erzeugen, bundesweit gemeinsam vermarkten und damit langfristig mehr als die EEG-Vergütung erwirtschaften. Dies ist der innovative Ansatz der Deutscher Grün-Energie Erzeuger eG (GDGE), die 20 Erzeuger erneuerbarer Energie im Januar 2011 gegründet haben. Der Mehrwert der grünen Energie soll bei den Produzenten und Landwirten bleiben.

 

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat für Erzeuger Nachteile: Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre festgeschrieben. Die Gewinne sinken, sobald die Kosten steigen – und es gibt keinen Inflationsausgleich. Für Betreiber von Biogasanlagen bestehen mehrere Möglichkeiten, um die Starrheit des EEG auszugleichen: Die aktive Vermarktung von Wärme und Strom sowie die Bereitstellung von Regelenergie. Für einzelne Landwirte wird dies erst durch einen Zusammenschluss möglich.

Die Genossenschaft Deutscher Grün-Energie Erzeuger eG (GDGE) will viele kleine Energieproduzenten zu einem großen verlässlichen Produzenten bündeln und erneuerbare Energien gemeinsam vermarkten, damit vor allem Landwirte einen höheren Erlös als die EEG-Vergütung erzielen. Gründungsmitglieder sind landwirtschaftliche Energieerzeuger aus dem gesamten Bundesgebiet. Zu ihnen gehört als Vorstand Martin Buchholz, geschäftsführender Gesellschafter der BBE Blumendorf Bio-Energie GmbH, in Bad Oldesloe. Buchholz betreibt selber eine 2,1 MW Biogasanlage mit vier Blockheizkraftwerken und vier Wärmenetzen.

Folgende Geschäftsfelder treibt die Genossenschaft voran:

  • die gemeinschaftliche Vermarktung von erneuerbarer Energie vor allem aus Biogas,
  • die gemeinschaftliche Beschaffung von Energie u.a. aus Wind und Sonne, um den Eigenstrombedarf zu decken,
  • die Belieferung und Versorgung von Verbrauchern mit grüner Energie.

Virtuelles Kraftwerk

Am Markt für regenerative Energien stehen grundlegende Veränderungen an. Für so genannte virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Das Erneuerbare Energien Gesetz 2012 soll dafür entsprechende Anreize schaffen: Die Zugangsschwellen für die erneuerbaren Energien zum Regel- und Ausgleichsenergiemarkt werden abgebaut. Voraussetzung ist die Bündelung des dezentral erzeugten Stroms. Dies geschieht durch so genannte virtuelle Kraftwerke. Diese grünen „Großkraftwerke“ führen Strom verschiedener Erzeuger zusammen und können so konstant nennenswerte Mengen an Regelenergie zur Verfügung stellen. Schwankende Strommengen werden durch intelligente Steuerung ausgeglichen. In Wind-Spitzenzeiten werden zum Beispiel entsprechend Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke runtergeregelt.

Das aktuelle EEG bietet deshalb  eine „Bereitschaftsprämie“ für diejenigen, die ihre Produktion bei Überlastung der Netze zurückfahren (Regelenergie). Voraussetzung dafür ist ein „Produktionspaket“ von mindestens 15 MW, was Einzelerzeuger im landwirtschaftlichen Bereich selten erreichen. Die Gründer der GDGE greifen die anstehende Veränderungen des EEG auf und wollen sie unmittelbar umsetzen können. Ein großer Verbund von Erzeugern kann im Marktgeschehen wesentlich mehr erreichen als jeder Einzelne. Je mehr Strom er anbietet, um so mehr wird er als Partner für Handel am Markt akzeptiert.

Marktprämie – Anreiz zum Selbstvermarkten

Mit der Novelle des EEG Anfang 2012 wird die Direktvermarktung von Strom voraussichtlich mit einer so genannten „Marktprämie“ besonders gefördert. Die Marktprämie ist die Differenz von Marktpreis zur persönlichen EEG-Vergütung. Derzeit liegt der Marktpreis an der Leipziger Strombörse im Durchschnitt bei etwa 5 Cent je Kilowattstunde Strom. Bei einer EEG-Vergütung von 20 Cent je kWh  und einem Strompreis von 5 Cent je kWh läge die Differenz bei 15 Cent. Diese Differenz plus wahrscheinlich einen Aufschlag als Anreiz werden die Netzbetreiber an die Biogaserzeuger auszahlen. Ob die Höhe der EEG-Vergütung erreicht wird, ist abhängig einem relativ komplizierten Berechnungssystem mit verschiedenen Aufschlägen auf die Grundvergütung.

Die Marktprämie bietet also die Chance auf höhere Erlöse und eine gesicherte Vergütung. Nur für etwa 25 % der Erlöse besteht ein eigenes Risiko. Wie stark die Gesamteinnahme über oder unter der EEG-Einspeisevergütung liegt, entscheidet der tatsächliche Stromerlös. Die GDGE hofft ihren Mitglie-dern garantieren zu können, dass sie für den über die Genossenschaft vermarkteten Strom mindestens die EEG-Vergütung erhalten.

Fünf Jahre Bindung

Wer Mitglied in der Genossenschaft werden will, muss sich für fünf Jahre binden. Neue Mitglieder zahlen 2011 noch ein Eintrittsgeld von 1.000 Euro je Anlage, nächstes Jahr soll dieser Beitrag höher liegen. Zusätzlich zeichnen die Genossen bei Biogasanlagen einen Anteil von 6 Euro je kW (elektrisch). Für Windmüller liegt der Genossenschaftsanteil bei 1,35 Euro je kW, da Windenergieanlagen pro kW deutlich weniger Strom liefern. Auch Solar- oder Wasserkrafterzeuger zahlen einen Beitrag, der sich an der Strommenge je kW orientiert. Die jährliche Ausschüttung der Genossenschaft wird anhand der tatsächlich gelieferten Strommenge berechnet. Als Genossen verpflichten sich die Anlagenbetreiber, bei der Direktvermarktung den Strom ausschließlich über die GDGE anzubieten. Sie können aber wei-terhin den Strom an den jeweiligen Netzbetreiber abliefern und dafür die EEG-Vergütung erhalten. Schon heute bietet das EEG in §17 die Möglichkeit, monatlich zwischen Direktvermarktung und EEG-Einspeisung zu wechseln.

Garantierte Erlöse

Die Genossenschaft garantiert den Erzeugern einen Erlös, der mindestens dem der EEG-Vergütung entspricht. Eventuelle Mindererträge gleicht eine Versicherung aus. Die Vermarktung des grünen Stroms soll in den Händen eines professionellen, noch nicht feststehenden Stromvermarkters (Handelshaus) liegen. Mit diesem plant die GDGE einen Rahmenvertrag. Das Handelshaus verpflichtet sich zur Vermarktung und garantiert mindestens die EEG-Vergütung. Sie zahlt monatlich und bietet eine Online-Plattform, auf der Erzeuger und GDGE tagesaktuell die Vermarktung ihres Stroms nachvollziehen können.

Zwischen Erzeuger und Genossenschaft wird ein Liefer- und Abnahmevertrag von maximal einem Jahr geschlossen, er hält unter anderem die zu liefernde Strommenge und eine Laufzeit fest. Die Strommenge wird in der Regel tagesaktuell angeboten. Schwankungen müssen nach dem jetzigen Stand auch nur tageweise ausgeglichen werden.

Kooperation mit Gewinn – Vorteile im Überblick

  •  Durch die Bündelung von Kleinerzeugern zu einer großen Strommenge können Landwirte in Strommärkte vordringen, die für Einzelne unzugänglich sind.
  • Die Kombination von Wind-, Solar- und Biogasanlagen sorgt für eine hohe Strommenge, bei der Wind- und Solarstrom ohne Brennstoffkosten auskommen und somit den Flächenbedarf der Bioenergie reduzieren.
  • Gleichzeitig sorgt Biogas als speicherbare Energie dafür, das schwankende Angebot von Wind- und Solarstrom auszugleichen.
  • Die Marktprämie bezieht sich auf die Differenz der EEG-Vergütung zum Durchschnittsstrompreis. Da der tatsächliche Strompreis deutlich höher ausfallen kann, könnten die Erlöse für Anlagen-betreiber im Vergleich zur EEG-Vergütung ansteigen.
  • Die Genossenschaft will den Mitgliedern günstige Bedingungen für den Stromeinkauf schaffen und damit die Kosten für die Eigenstromversorgung senken. Die GDGE stellt Einsparungen von über 1 Cent je kWh in Aussicht.

Die Gründung der genossenschaftlichen Erzeugergemeinschaft sorgte bereits für Begehrlichkeiten bei den großen Energieversorgern: RWE, E.ON und Vattenfall sollen „großzügig“ angeboten haben, den Strom doch über sie zu vermarkten.

Dr Burghard Flieger, innova eG

Weitere Informationen unter www.gdge.org

Der Beitrag als Download

 

 

 

@ 2024 Netzwerk Energiewende jetzt | Links | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt
Ev. Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft
Dietmar Freiherr von Blittersdorff (Projektleitung)
Kronstraße 40 | 76829 Landau
Tel.: 06341-9858-16 | Fax: 06341-9858-25
info@energiegenossenschaften-gruenden.de