30. Dezember 2021

Neue Beihilfeleitlinien der EU: Bürgerenergieprojekte können von Ausschreibungen ausgenommen werden

Guten Nachrichten für die Bürgerenergie. Die Europäische Kommission hat kurz vor Weihnachten ihre neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG) veröffentlicht, die ab Januar 2022 gelten.

Foto: view7_photocase

Die Leitlinien sehen für Photovoltaik-Dachanlagen eine Bagatellgrenze für Ausschreibungen von einem Megawatt (MW) vor, schreibt pv magazine. Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von Ausschreibungen ausgenommen werden. 

Die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen bestimmen, welche Fördermechanismen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Klima-, Umweltschutz- und Energieprojekte gewähren können. Das Bündnis Bürgerenergie weist in seiner Pressemitteilung vom 22 Dezember auf die Ankündigung der neuen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, „dass im Rahmen des europarechtlich Möglichen die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie verbessert werden und die De-minimis-Regelungen ausgeschöpft werden“.

Das Bündnis Bürgerenergie fordert, dass natürliche Personen in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mindestens 60 Prozent des Eigenkapitals und 60 Prozent der Stimmrechte halten müssen. 

 

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