05. Dezember 2018

Neue Richtlinie der EU stärkt Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien

Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird die Europäische Union das Recht auf erneuerbare Eigenversorgung europaweit verankern. Dies öffnet die historische Chance, dass Verbraucher zu aktiven Eigenversorgern werden können. Dafür muss die Richtlinie im deutschen Energierecht umgesetzt werden, so eine Stellungnahme des Energierechtlers Dr. Philipp Boos im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie.

Zum ersten Mal erhalten Stromverbraucher europaweit das Recht, Strom selbst zu erzeugen, zu speichern und zu verkaufen. Eigenverbrauchter Strom aus Erneuerbare Energien-Anlagen muss in Zukunft von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren befreit sein und darf mit keinen diskriminierenden Vorgaben oder unverhältnismäßigen bürokratischen Hindernissen belastet werden. Dies hat das Europäische Parlament am 13. November 2018 im Rahmen der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie) beschlossen. „Damit wird die deutsche Rechtspraxis, Eigenversorgung bei Anlagen ab zehn Kilowatt pauschal mit einer anteiligen EEG-Umlage von derzeit 40 Prozent zu belegen, nicht mehr zulässig sein“, sagte Dr. René Mono, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) auf einer Pressekonferenz des Bündnis  Ende November in Berlin.

Das Bündnis hatte den renommierten Energierechtsanwalt Dr. Philipp Boos mit einer Expertise beauftragt, was die Umsetzung der EE-Richtlinie für das deutsche Energierecht bedeutet. Der Energierechtler sieht zukünftig Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. „Die EE-Eigenversorgung aus Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt muss von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden. Das gilt jedenfalls, sofern für die Anlage keine Förderung nach dem EEG oder KWKG in Anspruch genommen wird“, so Dr. Philipp Boos. Eine frühere Inanspruchnahme einer Förderung sei dabei unschädlich. So sind beispielsweise Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung nach Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) herausfallen, zukünftig von Abgaben und der EEG-Umlage zu befreien. Außerdem besteht beim Überschussstrom, der in das Netz eingespeist wird, Anspruch auf eine Vergütung zu Marktpreisen. Diese Vergütung stelle keine Förderung dar, die einer umlagefreien EE-Eigenversorgung entgegenstehe.

Die neue EU-Richtlinie lässt für bestimmte Ausnahmefälle eine Belastung der EE-Eigenversorgung zu. So können im nationalen Recht Erneuerbare Energie-Anlagen mit einer Leistung über 30 kW oder nach dem EEG geförderte Anlagen mit Abgaben, Umlagen und Gebühren belegt werden. „Eine Belastung mit der EEG-Umlage und anderen Abgaben darf aber nur erfolgen, wenn durch diese Abgaben die Förderung der Anlage nicht wirtschaftlich untergraben wird“, so Dr. Boos weiter. Diese Regelung setze eine Einzelfallprüfung voraus, deren Umsetzung zu einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führen könnte. Daher fordert das Bündnis Bürgerenergie: Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien sollte generell von der EEG-Umlage befreit werden. Mindestens aber gebiete eine sinnvolle Umsetzung des Europarechts, alle Anlagen bis 30 Kilowatt freizustellen.

Mit der Erneuerbaren Energien-Richtlinie werden nach Ansicht des Bündnis Bürgerenergie auch die Rechte für Bürgerenergiegesellschaften gestärkt. Sie erhalten nicht nur die gleichen Rechte wie Stromverbraucher, sondern auch weitere Möglichkeiten. So darf Mieterstrom ohne Begründung nicht anders behandelt werden als individuelle Eigenversorgung. Und die Bürgerenergiegesellschaften können Energie innerhalb ihrer Gemeinschaft teilen. Dafür bedürfe es in Deutschland allerdings Anreize und weniger bürokratische Hürden für Micro Grids, also gemeinschaftliche Netze, mit denen die Mitglieder von Erzeuger-und-Verbraucher-Gemeinschaften verbunden sind.

„Das Bündnis Bürgerenergie sieht für Deutschland eine historische Chance zur dezentralen Mitmach-Energiewende, wenn die Erneuerbare-Energien-Richtlinie klug in nationales Recht umgesetzt wird“, so Dr. René Mono. So könne der Weg geebnet werden, dass aus passiven Verbrauchern aktive Eigenversorger werden. Über einen Bürgerstromhandel können Eigenversorger zudem ihre erzeugte Energie in der Nachbarschaft verkaufen, beispielsweise durch digitalen Handel. Dazu wird Gelegenheit sein, wenn 2019 oder 2020 das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz reformiert werden. 

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Bürgerenergie 

Die rechtliche Stellungnahme „Europäische Förderung der Eigenversorgung aus EEG-Anlagen“ ist auf der Website des BBEn als Download verfügbar 

 

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