Sie erarbeiten die Satzung

Kurze oder lange Satzung, ein griffiger Name, Zweck und Gegenstand der Genossenschaft, die gesetzliche Rücklage, wer entscheidet was? Das Wichtigste zur Satzung.

Satzungen gibt es im Internet reichlich. Natürlich können Sie die Vorlagen abschreiben. Das empfehlen wir Ihnen nicht. Stellen Sie eigene Überlegungen an. Vielleicht wollen Sie zum Beispiel die Mitgliederbeteiligung durch Beiräte in die Satzung aufnehmen. Holen Sie sich Rat von anderen Genossenschaften ein, von den Genossenschaftsberatern der Prüfungsverbände oder machen Sie sich selbst schlau.

„Energiewende jetzt" qualifiziert in vier Monaten zu Projektentwickler/innen für Energiegenossenschaften. Die Teilnehmer/innen erarbeiten dabei ein Konzept einer Energiegenossenschaft.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten der Satzung, dem Namen, Zweck der Genossenschaft, das Thema Genossenschaftsanteil, der gesetzlichen Rücklage und den Gremien finden Sie in der Gründungsbroschüre

Foto: von Blittersdorff

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