Bürgerwindpark Südliche Ortenau

Foto: Buck / Greencity Energy AG

Stichworte: Bürgerwindpark, Windenergie, Kooperation mit Kommunen

Drei Standort-Kommunen, eine Energiegenossenschaft und ein Projektentwickler haben gemeinsam einen Bürgerwindpark realisiert. Durch die Entkopplung von Eigentums- und Finanzierungsanteilen können die lokalen Akteure einen substanziellen Anteil am Projekt erhalten – bei geringem Risiko- und Kapitaleinsatz. Mehr zum Modellprojekt.

Auf dem Gebiet der Gemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach in Baden wurden im Juni 2016 sieben Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Die ersten Überlegungen zum Bürgerwindpark gab es schon im November 2011 durch die Gemeinden vor Ort sowie die Ettenheimer Bürgerenergie eG. Als Partner für die Umsetzung und Finanzierung wählten die lokalen Akteure im Herbst 2012 schließlich Green City Energy aus. Im Dezember 2013 wurde die Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH gegründet. Anders als bei ähnlichen Windprojekten erhalten die Bürgerinnen und Bürger und Kommunen vor Ort durch das innovative Beteiligungs- und Finanzierungskonzept eine dauerhaft starke Position:

Teilhabe: Kommunen und Genossenschaft können gemeinsam mit 51 Prozent Mehrheitseigentümer des Windparks werden. Seit Ende 2015 ist die Ettenheimer Bürgerenergie eG mit 25,5 Prozent Mitgesellschafter. Die Standortgemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach können ebenfalls 25,5 Prozent übernehmen. Dies entscheiden sie 2017.

Die Kommunen repräsentieren alle Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Gemeinden; die Genossenschaft steht allen Interessierten vor Ort zum Beitritt offen.

Mitbestimmung: Kommunen und Genossenschaft bestimmten bei der Planung mit, etwa der Standorte und Zahl der Anlage. In der Betriebsphase des Windparks können sie gemeinsam einen von zwei Geschäftsführern des Windparks bestimmen und nehmen somit maßgeblichen Einfluss.

Erträge: Nach Bedienung der Kapitalgeber profitieren Kommunen und Genossenschaft auf lange Sicht von den wirtschaftlichen Erträgen des Windparks.

Die Einwohner vor Ort konnten auch individuell vom Windpark profitieren und aus drei verschieden Geldanlage-Angebote wählen. So investierten Bürgerinnen und Bürger rund 350.000 Euro in die Windpark-Spareinlage  „DKB-Bürgersparen Bürgerwindpark Südliche Ortenau“ mit zehnjähriger Laufzeit und einer Verzinsung von drei Prozent. Sie stand nur Bewohnern der Gemeinden aus der Windparkregion zur Verfügung. Mit mindestens 500 und höchstens 2000 Euro können Bürger sich an der Ettenheimer Bürgerenergie eG beteiligen. In den letzten Jahren schüttete die Energiegenossenschaft jeweils drei Prozent an ihre Mitglieder aus. Die dritte Möglichkeit war die Festzinsanleihe „Kraftwerkspark II von Green City Energy. Der Kraftwerkspark II hält dauerhaft 49 Prozent der Eigentumsanteile am Bürgerwindpark Südliche Ortenau und stellt das nötige Eigenkapital.

Eine wichtige Zukunftsoption ist zudem die Direktvermarktung des Stroms an Kunden vor Ort. Dieses Vermarktungsrecht hat die Ettenheimer Bürgerenergie eG erhalten und kann es einlösen, sobald die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.

Für das Gemeinschaftsprojekt gewann der Bürgerwindpark Südliche Ortenau im Sommer 2016 den europäischen „Best Community Award“. Der Preis zeichnet innovative Windenergieprojekte aus, die in ihrer Region besonders gut eingebunden sind, und wird vom europäischen Projekt „WISE Power“ zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) verliehen. „Die Verantwortlichen haben von Anfang an auf die Zusammenarbeit mit Gemeinden, Bürgern und Genossenschaften gesetzt, von der Information bis zur finanziellen Beteiligung“, so die Jury.

Hürden und Risiken

  • Langwierige Abstimmungsverfahren durch die Einbindung vieler Akteure (drei Standort-Gemeinden, eine Nachbargemeinde, eine Genossenschaft, ein Projektentwickler),
  • viel Neuland bei der rechtlichen Ausgestaltung des Modells,
  •  langwieriges Genehmigungsverfahren (> 1 Jahr),
  • sehr komplexe Erschließung in steilem, bewaldeten Gelände,
  • lediglich mittelmäßiger Windstandort,
  • Schall-Problematik nach Inbetriebnahme, die noch gelöst werden muss
  • eine zahlenmäßig sehr kleine, aber aktive Bürgerinitiative gegen das Projekt im Schuttertal, damit zusammenhängend zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen: Bürgerversammlungen, ein (gescheiterter) Moderationsversuch, umfangreiche Recherchearbeiten (Visualisierungen) zunächst in Konkurrenz, dann gemeinsam mit den Gegnern, Ausstellung mit Bürgersprechstunden im Rathaus, Pressearbeit, umfangreiche Projekt-Website.

Erfolgsfaktoren

  • Innovative und unternehmerisch agierende Bürgermeister der Standort-Kommunen,
  • eine aktive Energie-Genossenschaft mit kompetentem Vorstand
  • ein Projektentwickler mit Bereitschaft zu innovativen Modellen zu Gunsten lokaler Akteure
  • die ausgeprägte Bürgerbeteiligung hat sich sehr akzeptanzfördernd ausgewirkt: Durch die starke Einbindung der Kommunen als optionale / künftige Miteigentümer agierten diese im politischen Prozess, aber auch bei Verwaltungsfragen als engagierte und aktive Mitstreiter / Projektpartner gewonnen werden.

Technische Details

Das Projekt auf einen Blick

Anzahl / Anlagentyp

7 Anlagen / GE 2.75-120

Turmhöhe / Gesamthöhe / Rotordurchmesser

139 / 199 / 120 Meter

Erwartete jährliche Stromproduktion

über 40 Mio. kWh

Standortgemeinden

Ettenheim, Schuttertal, Seelbach

Künftige Eigentümerstruktur *

25,5 % Standortgemeinden

25,5 % Ettenheimer Bürgerenergie eG

49,0 % Green City Energy (Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG)

* bei unterstellter Nutzung der Option auf Übernahme der Eigentumsanteile

Material und Fotos

Projektflyer zum Bürgerwindpark von Green City Energy

Website Bürgerwindpark Südliche Ortenau: www.buergerwindpark-suedliche-ortenau.de

Ansprechpartner für Fragen
Ettenheimer Bürgerenergie eG
Jörg Bold, Vorstand
Rohanstraße 13
77955 Ettenheim
Telefon 07822-7892011
Fax 03212-7892012
E-Mail info@ettenheimer-buergerenergie.de
www.ettenheimer-buergerenergie.de/

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