12. April 2024

Bürgerbeteiligung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW

Seit Ende 2023 ist in NRW eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen an lokalen Windenergieprojekten gesetzlich vorgeschrieben. Was bedeutet das in der Praxis?

Das neue Bürgerenergiegesetz in NRW schreibt vor, dass Betreiber von Windkraftanlagen Kommunen und Anwohner*innen an den Erträgen aus lokalen Windprojekten beteiligen müssen. In welchen Fällen diese Regelung greift und wie die Beteiligung konkret aussieht, erläutert die Publikation „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ von NRW.Energy4Climate.

Zur Publikation und weiteren Informationen

 

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