11. Juli 2021

Frist verstrichen: Deutschland setzt Bürgerenergie-Regeln der EU nicht um

Rechtsgutachten mahnt die unzureichende Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU um. Deutschland droht Vertragsverletzungsverfahren.

(c) zett_berlin / photocase

Bis zum 30. Juni hatte der deutsche Gesetzgeber Zeit, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen – und hat dies versäumt.

Die Richtlinie eröffnet Bürger:innen unter anderem die Möglichkeit, regional erzeugte Erneuerbare Energie auch regional zu nutzen – und zwar ohne große finanzielle Belastungen und bürokratische Hürden. Die aktuelle Fassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2021) erlaubt die Eigenversorgung aber weiterhin nur für Einzelpersonen. Gemeinsam handelnde Eigenversorger:innen sind nicht vorgesehen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften werden gar nicht erst definiert, geschweige denn, dass ihren Mitgliedern erlaubt wird, den gemeinsam erzeugten Strom auch gemeinsam zu nutzen.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie eine rechtliche Stellungnahme erstellt. Darin kommt er zum Schluss, dass das EEG 2021 nicht richtlinienkonform ist. „Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber:in und Stromverbraucher:in verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorger:innen eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können“, so Boos. „Auch die rechtlich zugelassenen Mieterstrommodelle setzen dieses Recht nicht um, da sie lediglich eine Belieferung von Mieter:innen mit Strom aus EEG-Anlagen erfassen. Der Bundesrepublik droht nun ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren.“

Als die Europäische Union die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Dezember 2018 verabschiedete, wurde dies als Meilenstein für die Bürgerenergie in ganz Europa gefeiert. Die Richtlinie folgte der Vision der EU-Kommission für eine Energieunion, „in deren Mittelpunkt die Bürgerinnen und Bürger stehen, die Verantwortung für die Energiewende übernehmen, neue Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen und aktiv am Markt teilnehmen“. Von der Umsetzung dieser Vision ist die deutsche Bundespolitik allerdings seit Jahren meilenweit entfernt, so das Bündnis Bürgerenergie

„Energy Sharing, also die gemeinsame Nutzung von Strom innerhalb von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, wäre für das deutsche Energiesystem ein erheblicher Innovationsschub gewesen“, so Malte Zieher, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie. .„Denn Energy Sharing leistet einen entscheidenden Beitrag zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien, indem es die Partizipation an neuen Solar- und Windparks ermöglicht und damit die Akzeptanz steigert. Darüber hinaus erlaubt es den Bürger*innen, ihren Verbrauch an die lokale Erzeugung anzupassen und kann so dezentrale Flexibilitätspotentiale heben.“

Die rechtliche Stellungnahme finden Sie hier zum Downloaden

 

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