19. Dezember 2012

An Dritte liefern oder die Anlage vermieten

Drei Modelle, gute Impulse, konkrete Praxisbeispiele und lebhafte Diskussionen. Etwa 50 Personen arbeiteten in einem Workshop in Mainz an neuen Geschäftsmodellen für Energiegenossenschaften

An Gewerbe, Kommunen oder Mehrfamilienhäuser Strom liefern oder die Photovoltaikanlage an die Stromnutzer vermieten. Drei Geschäftsmodelle, wie Energiegenossenschaften ihren Solarstrom vermarkten, waren Thema eines Workshops am 12. Dezember 2012 in Mainz. Eingeladen hatte das Landesnetzwerk für Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.) in Kooperation mit dem Netzwerk „Energiewende jetzt", der Heidelberger Energiegenossenschaft eG, der Solar-Bürger-Genossenschaft eG und der innova eG. 

An „Dritte“ liefern?
Am Vormittag erläuterte Rechtsanwalt Peter Nümann aus Karlsruhe in einem Vortrag die rechtlichen Fragen, die sich ergeben, wenn Anlagenbetreiber und Stromnutzer nicht dieselbe Person sind. Er definierte die Rollen für den mit Strom belieferten "Dritten" in räumlicher Nähe und den Eigenverbrauch, unterfüttert mit Paragraphen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, Veröffentlichungen der Clearingstelle und Zitaten aus einem Gutachten des Bundesministeriums für Umwelt. Im Gesetz ist z.B. räumliche Nähe nicht scharf definiert, zudem differieren die Auffassungen zwischen Bundesnetzagentur und Clearingstelle.

Bei der Belieferung Dritter mit Strom fällt auf jeden Fall die um 2ct reduzierte EEG-Umlage an (entsprechend des Grünstromprivilegs). Das gilt selbst für Inselanlagen. Wichtig ist, dass die reduzierte EEG-Umlage im vorherigen Kalendermonat an den Netzbetreiber gemeldet wird, weil sonst die gesamte EEG-Umlage anfällt. Dabei besteht laut Energiewirtschaftsgesetz eine Offenlegungspflicht des Anlagenbetreibers. Bislang sind die Netzbetreiber der EEG-Umlage nicht nachgegangen. Doch wer diese von seinen Kunden nicht erhebt, sollte auf jeden Fall selbst eine ausreichende Rücklage für eventuelle Nachforderungen bilden. Für die "Belieferung Dritter vor Ort" hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.  (DGS) gemeinsam mit Rechtsanwalt Nümann einen kombinierten Dachnutzungs- und Stromliefervertrag entworfen. 

Stromnutzer wird zum Mitbetreiber
Ziel ist jedoch, eine rechtlich saubere Eigenverbrauchslösung zu entwickeln und die EEG-Umlage möglichst zu vermeiden, zumal diese im nächsten Jahr noch deutlich steigen wird. Die Lösung liegt in einer Anmietung der Photovoltaikanlage durch den Stromnutzer, entweder als Vollmiete oder als Teilmiete. Der Stromnutzer wird so zum Betreiber oder Mitbetreiber der Anlage und ist damit nicht mehr "Dritter". Im Anlagenmietvertrag ist sauber zu formulieren, dass die Miete für die Kosten der Anlage erhoben wird und nicht für den produzierten Strom. Die Miethöhe darf dabei nicht an die Strompreise gekoppelt sein, ein Inflationsausgleich oder eine Staffelmiete sind jedoch möglich. 

In der Diskussion ging es u.a. um die Vertragslaufzeiten, die für Verbraucher nur zwei Jahre bindend sein darf. Diese Regelung gilt nicht für Kommunen und Gewerbe. Auch ist eine Entflechtung von Stromlieferungs- und Dachnutzungsvertrag wünschenswert, da diese häufig unterschiedliche Laufzeiten haben werden. 

Strom liefern an Gewerbe und Kommunen
Nachmittags arbeiteten die Teilnehmer in Workshops an Praxisbeispielen zu den Geschäftsmodellen. Die Stromlieferung an Gewerbe und Kommunen wird ein sehr interessantes Geschäftsfeld für Energiegenossenschaften sein, erläuterte Michael Vogtmann von der DGS in seinem Impulsreferat. Der Strompreis steigt vermutlich weiter. So kann der auf dem eigenen Gelände erzeugte und vor Ort genutzte Strom z.T. zu deutlich günstigeren Konditionen geliefert werden, als vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen. Das gilt auch, wenn die Energiegenossenschaft mindestens genauso viel Ertrag erwirtschaften will wie bei einer Volleinspeisung. Am Rechenbeispiel einer 60kWp-Anlage auf einer Schule ergab sich eine Rendite von 4,4 Prozent bei einem Strompreis von etwa 18ct. Bei einem produzierenden Gewerbebetrieb mit einer angenommenen 600kWp-Anlage und einem Strompreis von 14,5ct (jeweils brutto) ergaben sich sogar zehn Prozent Rendite. Für beide Parteien entsteht hier eine klassische Win-Win-Situation. 

Michael Vogtmann empfahl, Strompreis und EEG-Umlage getrennt in den Stromliefervertrag zu schreiben. Das mache auch für Kunden deutlich, wenn der Gesamtpreis wegen der EEG-Umlage steigt. Christoph Würzburger von der UrStrom Mainz eG stellte Praxisbeispiele vor, u.a. eine Anlage auf dem Dach des Entsorgungsbetriebs Mainz. Hier liegt der Direktverbrauch bei durchschnittlich 80 Prozent. 

Strom liefern an Mehrfamilienhäuser
Im zweiten Workshop stellte Felix Schäfer von der HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG (HEG eG) ein eigenes Projekt vor. Die HEG eG möchte in einem Bestandsobjekt die Mieter für einen Direktverbrauch gewinnen. Joachim Killian von eQsol Solartechnik und Beratung hat den Direktverbrauch bei einem Neubauprojekt gleich mit eingeplant. Beide erläuterten ihre Zählerkonzepte und wie gewährleistet wird, dass z. B. nach einem Mieterwechsel die Mieter aus dem Direktverbrauch entlassen bzw. neu aufgenommen werden. Zusätzlich zum Strompreis muss ein Grundpreis für den Zähler und den Messstellenbetrieb kalkuliert werden. Den Messstellenbetrieb übernimmt bisher der Netzbetreiber, freie Dienstleister gibt es bislang nicht. Nicht alle Netzbetreiber sind allerdings zu dieser Dienstleistung bereit.

Im letzten Workshop ging es noch einmal um das Thema Photovoltaikanlage mieten. Michael Vogtmann stellte ein Praxisbeispiel vor, das problemfrei läuft. Wichtig sei eine Absprache mit dem Netzbetreiber, dass dieser das Modell anerkennt, so Vogtmann. Der große Vorteil dieses Modells: Keine EEG-Umlage fällt an.

 Die Veranstalter  zeigten sich zufrieden über den hohen Praxisnutzen des Workshops und die fruchtbaren Diskussionen. LaNEG e.V. wird 2013 weitere Workshops und Tagungen veranstalten.

Text: Dr. Verena Ruppert, Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz (LaNEG) e.V., Mainz 

 

@ 2024 Netzwerk Energiewende jetzt | Links | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt
Ev. Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft
Dietmar Freiherr von Blittersdorff (Projektleitung)
Kronstraße 40 | 76829 Landau
Tel.: 06341-9858-16 | Fax: 06341-9858-25
info@energiegenossenschaften-gruenden.de