Das neue Bürgerenergiegesetz in NRW schreibt vor, dass Betreiber von Windkraftanlagen Kommunen und Anwohner*innen an den Erträgen aus lokalen Windprojekten beteiligen müssen. In welchen Fällen diese Regelung greift und wie die Beteiligung konkret aussieht, erläutert die Publikation „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ von NRW.Energy4Climate.