Mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher“ solle die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden, so die KfW.
Die Förderung gilt für
- neue Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem, die an das elektrische Netz angeschlossen sind
- sowie für die „Nachrüstung“ eines Batteriespeichersystem für eine Photovoltaik-Anlage, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde
Die KfW bietet den Betreibern einer Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher ein zinsgünstiges Darlehen und gewährt zudem einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten