01. März 2013

Geplantes Kapitalanlagegesetz erschwert Bürgerbeteiligung

Die Bundesregierung will die Anlage in Bürgerenergieanlagen deutlich erschweren. Dies sieht der Gesetzentwurf für das neue Kapitalanlagengesetz vor. Die Pläne sorgen für Verunsicherung bei Energiegenossenschaften und Bürgerenergieprojekten.

Das Gesetz will einen Mindestanteil von Privatanlegern in Höhe von 20.000 Euro vorschreiben und einen Eigenkapitalanteil von 50 Prozent. Sogenannte „Ein-Objekt-Fonds“ will das Finanzministerium verbieten  

Nach §1 des Gesetzentwurfs gilt es jedoch  nicht für "operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors". Es sind u.a. „Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes betroffen, mit Ausnahme von Anteilen an einer Genossenschaft im Sinne des §1 des Genossenschaftsgesetzes“ (Seite 316 des Gesetzentwurfes). 

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 1. Februar darum gebeten, „dass sogenannte Bürgerenergieprojekte zur Finanzierung und zum Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen, integrierten lokalen Versorgungssystemen und lokalen Energieeinsparprojekten beispielsweise durch Beschränkungen der Rechtsformen, Festlegung zur Höhe des Stammkapitals oder durch Zulassungsanforderungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht in einem Maße belastet werden, dass solche Bürgerenergieprojekte ausgeschlossen oder nicht mehr mit vertretbaren Beteiligungsbeiträgen, Gründungs- oder Verwaltungskosten zu realisieren sind.“ 

Die saarländischen Energiegenossenschaften haben eine Resolution gegen das Gesetz verabschiedet, die Fesa e.V. in Freiburg ruft dazu auf, in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten in der Region gegen das Gesetzt zu protestieren. 

Energiewende jetzt empfiehlt Energiegenossenschaften und Bürgerenergieprojekten auf ihre Abgeordneten vor Ort einzuwirken, dass die Energiewende in Bürgerhand durch das Gesetz nicht gebremst wird. 

 

Artikel von Greenpeace Energy
Presseinformation Fesa e.V., Freiburg

Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 2013
Der Gesetzentwurf, 17/12294

Enrgiewende garantiert nicht für die Richtigkeit der in den Anhängen gemachten Angaben. 

 

@ 2024 Netzwerk Energiewende jetzt | Links | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt
Ev. Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft
Dietmar Freiherr von Blittersdorff (Projektleitung)
Kronstraße 40 | 76829 Landau
Tel.: 06341-9858-16 | Fax: 06341-9858-25
info@energiegenossenschaften-gruenden.de